Hallo zusammen,
Eine Frage an Euch, die sich vielleicht mit der Gesetzeslage auskennen:
In meiner Zweitschrift ABE steht und Punkt 2 Gewichte Leergewicht: 42kg, Zul. Gesamtgewicht: 125 kg
das heißt ja dass der Fahrer (mit Klamotten, Helm und eventuell Gepäck) theoretisch nur 83 kg wiegen darf.
Meine Frage (selbst in Badehose schaffe ich die 83 kg nicht):
Gibt es einen Tatbestand "Moped überladen" ?
Gruß
Bummi
Rechtliches: Zulässiges Gesamtgewicht Quickly S
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Re: Rechtliches: Zulässiges Gesamtgewicht Quickly S
Tja Bummi,
da heißt es abspecken oder eben Mineralwasser statt das gute Bier trinken.
Und Tofu statt Schnitzel oder Wurstsalat mit Bratkartoffeln.
Das mit dem "mindestens eine Person" müssen wir halt noch ausfindig machen.
Bis bald
Klotzi
da heißt es abspecken oder eben Mineralwasser statt das gute Bier trinken.
Und Tofu statt Schnitzel oder Wurstsalat mit Bratkartoffeln.
Das mit dem "mindestens eine Person" müssen wir halt noch ausfindig machen.
Bis bald
Klotzi
Re: Rechtliches: Zulässiges Gesamtgewicht Quickly S
...einfach draufsitzen, fahren, keine Gedanken machen.
Viele Grüße
Uli
Viele Grüße
Uli