Moin zusammen,
ich habe eine S23/2 nach meinem Stand wurde diese im Ausland mit 50km/h verkauft. Wenn ich beim deutschen Modell den Auspuff, Vergaser usw. austausche / ändere, kann man die Quickly dann auf 50km/h umschreiben lassen? Wäre ja dann so als ob ich eine importiere, oder?
Vielen Dank schon mal....
Die deutsche Gesetzgebung kennt nur Quicklys mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h.
So sind die ABEs auch gefaßt. Möchtest Du die Höchstgeschwindigkeit auf 45 oder 50km/h,
was es tatsächlich auch einmal bei anderen Fahrzeugen gab, mußt Du einen Sachverständigen finden
der Dir das abnimmt. Das wird ohne Herstellerfreigabe unmöglich sein.
Wenn ich eine 45km/h oder 50km/h Quickly nach DE importiere wäre es legal, oder? Dann waäre ja die Frage, ob ein Sachverständiger mittels einer Kopie der Dokumente aus einem EU-Ausland eine "umtragung" Durchführt.
Das Importfahrzeug muß eine Bestätigung über die Einhaltung der für Deutschland geltenden ABE haben.
Alternativ benötigst Du ein Gutachten nach §21 über die Einhaltung der für Deutschland geltenden Daten.
Z.B 45km/h
Hallo zusammen,
möglich wäre auch eine Einzelabnahme, um die 50km/h einzutragen.
Aber, dann müsste du die Quickly als Leichtkraftrad eintragen lassen, da Mopeds (heutiger Begriff: Kleinkraftrad) mit Versicherungskennzeichen nur noch bis 45km/h gehen
Gruß Guido G
Ich fahre jetzt nun achtgleisig, 3x N (53,54,55) + T (59)BW + S-Beachcruiser (60) + Vittoria Gran Lusso (56) + Con Quickly Tipo Donna (56) + Quick50 (63)
Besucht mich auch auf: http://www.quickly-treiber.de