Sachen gibts, die gibts garnicht: http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ref=search
Die Eintragung stammt von 1980.
Ich denke, heute würde kein TÜVler der Welt mehr einen fußgeschalteten Zündapp-Motor für ein Quickly eintragen.
Abgesehen vom Frevel der in einer solchen Tat steckt, halte ich das für gefährlich.
Gruß
Nick
das ist in der Tat ganz schön schräg, was Du da ausgegraben hast, aber nicht wirklich problematisch.
Die GTS50 von Zündapp ist ein Mokick mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h. Sie fällt damit - behördlich gesehen - in die gleich Kategorie wie die Quickly. Ob die Gänge per Hand oder mit dem Fuß geschaltet werden, spielt dabei keine Rolle.
Der Durchzug dürfte bei dieser "Zündapp-Quickly" allerdings besser sein, denn der GTS 50 Motor leistet immerhin satte 2,9 PS.
Ich fand das Teil halt echt kurios, und bei der Pingeligkeit was Eintragungen betrifft, die heutzutage herrscht, würde man das wohl jetzt nicht mehr eingetragen bekommen. Das mit dem Frevel war eher scherzhaft gemeint, allerdings wäre es nichts für mich. Entweder fahr ich mit der Zündapp oder mit dem Quickly. Eine Mischung aus beiden reizt mich nicht...