Helme und Helmpflicht

die richtige Mischung, welches Benzin, nützliches Zubehör
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Oldtimer-Freak
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Helme und Helmpflicht

Beitrag von Oldtimer-Freak »

Hallo zusammen,

mich beschäftigt da was.
Und zwar sind die schönen Halbschalen ja eigentlich nicht zugelassen, richtig? Aber die vor Bj 1990 schon, weil sie vor dieser Verordnung lagen...
Oder seh ich das falsch?

Was tragt ihr so?

Ich brauche noch einen, werd meine Q bald wieder anmelden...
Irgendwie ist ohne viel lustiger, ich wohne hier etwas abgelegen, da kann man schonmal ohne fahren :oops:
werde ich im Straßenverkehr natürlich nicht tun.
Jedenfalls brauche ich einen Helm, daher meine Gedanken zu dem Thema.

Gruß
Nicht immer schön, aber selten.
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Quickly-N-Fahrer
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Beitrag von Quickly-N-Fahrer »

Hallo Unbekannter,

es ist nicht definiert (oder besser gesagt noch nicht), welchen helm du trägst, hauptsache du trägst einen (ob das genau stimmt weiß ich nicht), ich trage einen Halbschalenhelm von Krippl.
Mit Quickly-Gruß Jan 8)

-N Bj: 1954 / Bj: 1957 / Bj: 1959
-S/2 Bj: 1961 / Bj: 1962

Der Quickly-Virus ist ein gutartiger Zeitgenosse, die voll ausgebrochene Krankheit zwar unheilbar aber überwiegend freundlicher Natur :D
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Marc du Bois
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Versichert oder nicht

Beitrag von Marc du Bois »

Beachte aber auch mal die Papiere der Versicherung; wenn Mann mit einer nicht EU-gezeichnete Halbschale faehrt kann es sein das es kein Geld gibt wenn du dich aus Verzeihen ins Krankenhaus faehrt ...
Tommy
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Beitrag von Tommy »

Moin, moin,
fahre im sicheren !!!!! Revier mit uralt Halbschale und Brille, hatte auch mit den Sheriffs no Problem , die fanden es lustig und hatten nur Interesse an meiner Q,sonst im Verkehr habe ich einen BW Helm ( EU-Norm ) auch für Auslandseinsätze geeignet !, schön oliv mit Reflex und so.Aber denkt dran Sicherheit geht vor auch bei Tempo 40 oder evtl. mehr
Gruß
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webmaster
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Beitrag von webmaster »

Hierzu folgende Information:



1:"Die nach Artikel 1 des Ãœbereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.FAZIT:

Bis zum heutigen Tag dürfen Schutzhelme verwendet werden, die abweichend von der StVO nicht amtlich genehmigt sind. Amtlich genehmigte Schutzhelme müssen also getragen werden, ebenso können aber auch Helme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Oldtimer-Freak
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Beitrag von Oldtimer-Freak »

:D ein tolles Beispiel für sinnvolle Politik

Danke!
Nicht immer schön, aber selten.
Knickly
Vielfahrer
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Registriert: 17.04.2007, 17:43
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Beitrag von Knickly »

Amtlich genehmigte Schutzhelme müssen also getragen werden, ebenso können aber auch Helme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
steht das wirklich so unserer deutschen rechtsniederschrift?

mich würde wirklich mal interessieren, ob ich eine halbschale tragen darf, denn da sagt jeder was anderes

und mich erwischen zu lassen darf ich mir auch nicht mehr erlauben...
Hans_55

Beitrag von Hans_55 »

siehe topic: fahren ohne führerschein.
Quickly Bastler

Beitrag von Quickly Bastler »

Hallo,
ich habe mir gestern einen Halbschalen Helm ohne ECE Zulassung gekauft! Der Verkäufer klärte mich auf das es durchaus erlaubt sei mit Ihm zu fahren, da aber keine eindeutige Gesetzliche Regelung besteht kann der Polizist es als Fahren ohne Helm bezeichnen oder nicht! Das gleiche steht auf dem beilage Zettel im Helm!
Deshalb sollte man lieber 15€ dabei haben, um gleich zu zahlen zu können wenn es ein schlecht gelaunter Scheriff ist und es als fahren ohne Helm nimmt und sich mehr dafür interessiert als für das Moped!! :oops:

Gruß
Quickly Bastler
Quickly S Bj. 1956
Hans_55

Beitrag von Hans_55 »

Quickly Bastler hat geschrieben:Hallo,
ich habe mir gestern einen Halbschalen Helm ohne ECE Zulassung gekauft! Der Verkäufer klärte mich auf das es durchaus erlaubt sei mit Ihm zu fahren, da aber keine eindeutige Gesetzliche Regelung besteht kann der Polizist es als Fahren ohne Helm bezeichnen oder nicht! Das gleiche steht auf dem beilage Zettel im Helm!
Deshalb sollte man lieber 15€ dabei haben, um gleich zu zahlen zu können wenn es ein schlecht gelaunter Scheriff ist und es als fahren ohne Helm nimmt und sich mehr dafür interessiert als für das Moped!! :oops:

Gruß
Quickly Bastler
Quickly S Bj. 1956
sorry, aber das ist unsinn. wenn es keine gesetzliche regelung gibt, kann es auch nicht geahndet werden. der polizist kann dann stellung dazu nehmen wie er will, das steht im frei. ahnden kann er es nicht.
Kraft01
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Registriert: 09.11.2013, 18:43

Re: Helme und Helmpflicht

Beitrag von Kraft01 »

Guten Morgen,
ich fahre ebenfalls mit einem alten Römer Halbschalenhelm durchs Länd`le, bisher immer ohne probleme auch bei "Kontrollen" mit den grünen. Von dem Helm wollten sie nichts wissen, aaaaaaaaaaber vom Quickly :D. Ein bekannter und ich sind von mosbach aus nach speyer gefahren. Dann sind wir angehlaten worden, weil wir uns ANGEBLICH auf einer KRAFTfahrstraße bewegten (dies war aber nicht der Fall) und als die nicht ganz so nette Polizistin bemerkte das sie falsch liegt mit ihrer Behauptung ging sie auf unsere Quicklys los^^. Sie versuchten vergeblich am Quickly etwas zu finden, dies ist ihnen aber nicht gelungen. Dann wollten sie die Betriebserlaubniss sehen und wie der zufall es wollte hatten wir diese bescheinigung nicht dabei und bekamen einen mängelbericht ausgestellt. ein verwahnungsgeld gab es dies bezüglich nicht, da meinten sie das sie ein auge zudrücken. Bei den grünen zuhause mussten wir aber trotzdem vorfahren betriebserlaubniss vorzeigen und den mängelbericht ausfüllen lassen und zurück schicken. LÄCHERLICH was da manchmal abgeht. aber da sieht man mal, meinen alten römer helm hatte sie absolut null intressiert. und daher wird auch weiter gefahren mit diesem tollen teil :). gruß andi
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Steve
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Re: Helme und Helmpflicht

Beitrag von Steve »

Hallo,

fahre ebenfalls einen offenen Römer und eine Kunststoffschale im Wehrlook.
Beides keine Zulassung. So lange es zeitgemäß zum Moped ist sagt bei uns niemand was. Hier fahren Vorkriegsmotorräder auch noch mit Ledermütze rum.
Mein TÜV meinte auch so lange es zeitgemäß ist...
Die gesetzliche Geschichte wurde weiter oben ja schon angesprochen.

Grüße Steve
NSU Quickly S, Bj. 1960, 2-Gang
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NSU Quickly N, Bj. 1954, 2-Gang
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Effchen
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Re: Helme und Helmpflicht

Beitrag von Effchen »

...um es einmal zusammenzufassen: Jeder Helm ist zulässig, der für das Tragen auf dem Motorrad vorgesehen ist oder war.
Bedeutet: Eine Römer-Halbschale ist ohne jede Einschränkung definitiv erlaubt, auch jeder andere ältere Helm, ob Halbschale, Jet oder Integral, ob mit Prüfnorm DIN 4848 oder ohne.
Nicht zulässig sind "Braincaps", Wehrmachtshelme oder Nachbauten davon, Lederkappen schon gar nicht.

Beste Grüße
Dieter
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