timo hat geschrieben:
Wie einige vielleicht wissen, bin ich erst 17 Jahre alt und die Allianz hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich mindestens 23 Jahre alt sein muss, um mit der Quickly zu fahren .....
Hallo Timo,
dass die Allianz-Versicherung Dich bei Abschluss des speziellen
Oldtimermoped-Versicherungsvetrages nicht vorsorglich auf das Mindestalter des jeweiligen Fahrers von 23 Jahren hingewiesen hat, ist natürlich ein Versäumnis und bestätigt nur die von mir und auch von einigen anderen hier festgestellte Unkenntnis der Agenturen zu diesen besonderen, ermäßigten Verträgen.
Rein rechtlich ist aber nichts dagegen zu sagen, denn Du kannst ja diesen Vertrag für Dein Moped auch als 17 jähriger verbindlich abschließen, wenn Du mit Deinem Moped nur Fahrer mit 23 Jahren (und älter) fahren lassen willst; nur
Du selber darfst damit nicht fahren
und wenn doch, bist Du ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs !
Aber bevor Du nun hier - berechtigterweise - der Versicherung wegen schlechter Beratung Vorwürfe machst, musst Du Dir an die
eigene Nase fassen, denn
Du hast ja diesen Vertrag unterschrieben und da steht ganz klar drin, und zwar unmittelbar unter Deinen Adressdaten und Deinem Geburtsdatum:
.......................................Fahreralter: "Alle Fahrer sind mind. 23 Jahre alt (X)"
Und Du kannst ja Lesen und/oder solltest das zumindest tun,
bevor Du am Ende auf Seite 2 unten so einen Vertrag unterschreibst !
Hake es unter 25,- € "Lehrgeld" ab und als Erkenntnis dafür, dass man schon
das lesen sollte, was man am Ende unterschreibt !
timo hat geschrieben:
Das Ganze ist auch nicht so tragisch, da ich meine Quickly nicht mehr täglich im Alltag bewege, sondern meistens nur noch aus Spaß über die Feldwege. Da ist ein Unfallrisiko sehr gering .......
Da schreibe ich mir hier im Forum nun über Seiten hinweg quasi "die Finger fusselig" und dann kommt
so eine Aussage von Dir !
Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt: Für tägliche Fahrten im Alltag ist dieser ermäßigte Oldtimervertrag sowieso nicht vorgesehen, denn dort steht ganz oben und ganz klar:
.............................Versicherungsumfang "(X) Oldtimer: Voraussetzung nur gelegentliche Nutzung"
Und auch die normalerweise mit diesen Verträgen erlaubten "Spaßfahrten" auf Feldwegen würde ich im konkreten Fall, nämlich als Fahrer mit nur 17 Jahren, tunlichst bleiben lassen, denn auch Feldwege sind "öffentlicher Verkehrsraum" und wenn die "Rennleitung" Dich dort - trotz vorhandenem grünen Kennzeichen - ohne einen für Dich gültigen Versicherungsschutz erwischt, bist Du "dran" !
Und wenn Dir dann dort tatsächlich - auch wider Erwarten - doch etwas passieren sollte, hast Du keinerlei Versicherungsschutz und musst für den Schaden bei anderen dann selber "gerade stehen", von den eventuell möglichen rechtlichen Folgen für Dich und Deinen Führerschein und den ggf. im Raume stehenden "Betrugsabsichten" mal ganz abgesehen !
Mach` also bitte nicht noch eine zweite Dummheit, nachdem Du eine schon gemacht hast ....... !
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Gruß - Jürgen
P.S.
Wie wärs denn, wenn Du noch mal zur Allianz gehst und denen die Sache erklärst ?
Ich könnte mir vorstellen, dass die - angesichts ihrer offensichtlichen "Schlechtberatung" - Deinen Oldtimervertrag in einen normalen Moped-Vertrag umschreiben können, z.B. ab Anfang Mai, dann musst Du halt noch mal einen weiteren, zusätzlichen Betrag für die letzen 10 Monate Laufzeit "löhnen", aber die Dinge wären dann endlich "sauber" !
Im übrigen habe ich gerade festgestellt, dass dieser Versicherungsvertrag sowieso von Anfang an ungültig ist, falls
Du ihn unterschrieben haben solltest, denn als 17-jähriger kannst Du einen solchen Vertrag garnicht rechtsverbindlich abschließen, sondern z.B. nur Dein Vater oder Deine Mutter
für Dich als Erziehungsberechtigte mit
ihrer Unterschrift ...... !!!!
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