Versicherungskennzeichen

die richtige Mischung, welches Benzin, nützliches Zubehör
Tipps, Tricks, Meinungen
J.P.

Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von J.P. »

Dirk2008 hat geschrieben:
Meine Allianz kannte den Tarif ........ Ich habe aber mal vorsichtshalber meine Unterlagen von 2012 mitgenommen.
......Wer solche Unterlagen (noch) nicht hat, kann sich für den Besuch bei "seiner" Allianz-Vertetung das hier ja mal ausdrucken:


Bild

Bild

............................Bild


Zum besseren Verständnis nachfolgend noch einmal eine diesbezügliche "Fragen-/Antworthilfe", die ich im Netz gefunden habe :

.....................Bild

Gruß - Jürgen
.
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RolfD
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von RolfD »

.... mal zur allgemeinen Information: da ich mehrere Moped-Oldtimer pflege, nutze ich für deren mehr oder weniger regelmäßige "Bewegung" schon seit einigen Jahren ein rotes Kennzeichen, es kostet aktuell 61,03 Euro.
Grüße
Rolf
J.P.

Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von J.P. »

RolfD hat geschrieben:
............. nutze ich für deren mehr oder weniger regelmäßige "Bewegung" schon seit einigen Jahren ein rotes Kennzeichen, es kostet aktuell 61,03 Euro.

.............................Wechselkennzeichen.....................................Fahrzeuggebundenes Kennzeichen

......................Bild.........v e r s u s......... Bild
Hallo Rolf,

da ich zu dem roten Kennzeichen für Mopeds hier im Forum und auch im "Netz" sehr widersprüchliche Aussagen (s. z.B. u.) gefunden habe, wäre es vielleicht hilfreich, wenn Du mal die Dir vorliegenden Vertragsbedingungen, ähnlich wie ich das mit meinem Oldtimer-Mopedvertrag von der Allianz gemacht habe, hier einstellen würdest !?

Dann könnte jeder "schwarz auf weiß" nachlesen, was damit möglich ist, was erlaubt ist, was nicht und worauf man zu achten hat :

...................Bild


Denn auch bei meinem Oldtimermoped-Allianzvertrag mit dem normalen grünen-weißen 2013/2014er-Jahreskennzeichen gibt es ja wegen des ermäßigten Tarifes von nur 25,- Euro besondere, einzuhaltende Bedingungen, was die Fahrzeuggebundenheit des Kennzeichens, das Mindestalter des Fahrers und des Mopeds und die "gelegentliche" - also die nicht regelmäßige - Nutzung anbetrifft, also Bedingungen, die nicht unbedingt jeder erfüllen kann oder einhalten wird und die sich unter Umständen nachträglich dann im Versicherungs-/Schadensfall als "Stolperfallen" ohne gültigen Versicherungsschutz herausstellen können (siehe Zitat) :
J.P. hat geschrieben:
Besonderes Augenmerk ist auf das Mindestalter der Fahrer mit 23 Jahren zu legen und auf die interpretierbare Vertragsformulierung der "gelegentlichen Nutzung", erst recht, wenn tatsächlich mal der Versicherungsfall eingetreten sein sollte und man die konkrete Mopednutzung darlegen muss.
...................Bild


Falls ich Dir beim Einstelllen und Anonymisieren Deines Vertrages Hilfe leisten kann, werde ich das gerne tun. - Du hast ja meine Emailadresse und könntest mir die Unterlagen dafür ggf. zukommen lassen.

Grüße - Jürgen

P.S.
Hier mal auszugsweise nur einige (nicht alle) der für rote Kennzeichen gültigen Paragraphen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung :

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben " Z " beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.



Welche Fahrten sind also mit dem roten Nummerschild erlaubt; nachfolgende Erklärungversuche habe ich im "Netz" gefunden :

Probefahrten (erlaubt)
- Für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit der Fahrzeuge (z.B. nach Reparatur oder Wartung).
- Probefahrten in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziel, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit der Fahrzeuge festzustellen.

Überführungsfahrten (erlaubt)
- Für Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung der Fahrzeuge an einen anderen Ort dienen (zum dortigen Verbleib).

Alltagsfahrten (nicht erlaubt)
- Nicht gestattet sind Alltagsfahrten (z.B. zur Arbeit fahren, zum Einkaufen fahren, keine Fahrten zu Fahrveranstaltungen u.ä.)


Daraus ergibt sich für mich der Eindruck, dass die Versicherung im Schadensfall - zumindest bei den von uns Quickly-Fahrern üblicherweise durchgeführten "Normal- und Spaß-Fahrten" - jede Menge Möglichkeiten hat, sich vor einer Schadensübernahme zu drücken; m.E. ist das ein ziemlich unsicherer "Versicherungsschutz" für uns als Otto-Normalverbraucher, die wir ja keine Händler oder Werkstatt sind.

Vor diesem Hintergrund wäre es also mehr als wichtig, in einem Schadensfall die durchgeführte Nutzung noch am Unfallort entsprechend "richtig" darzustellen und glaubhaft zu machen, am besten gleich mit einem Rechtsanwalt als "Souffleur" an der Seite; aber wer hat das dann schon !?

Also, dann bloß nichts "Falsches" sagen, d.h. aber, man sollte sich für einen solchen Fall (vorher) schon mal eine Argumentation überlegt haben ..... :roll:
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RolfD
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von RolfD »

Hallo Jürgen,
ich habe exakt den gleichen Versicherungsschein, natürlich mit anderen Einträgen, aber vom gleichen Anbieter aus einem anderen Bundesland (BW). Es gibt lediglich EINEN Unterschied über dem Satz rechts oben: "Die Vermietung an......."

Dort heißt es: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungskennzeichen nach § 16 Abs. 1 FZV.

Zum Versicherungsschein ist eine sehr klein auf relativ dünnem Papier im Postkartenformat gedruckte Boschüre "Moped-Informationspaket" mitgeschickt worden. Ich vermute, der Inhalt dieser Broschüre unterscheidet sich nicht von den Informationen und Bedingungen der "normalen" Versicherungsnummernschilder.
Grüße
Rolf
J.P.

Rotes Moped-Versicherungskennzeichen

Beitrag von J.P. »

RolfD hat geschrieben:
Hallo Jürgen,
ich habe exakt den gleichen Versicherungsschein, natürlich mit anderen Einträgen, aber vom gleichen Anbieter aus einem anderen Bundesland (BW). Es gibt lediglich EINEN Unterschied über dem Satz rechts oben: "Die Vermietung an......."

Dort heißt es:

........Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungskennzeichen nach § 16 Abs. 1 FZV.
......*) FZV = Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Hallo Rolf,

dann sehe ich mich ja in meiner Einschätzung des Versicherungsschutzes beim roten Moped-Kennzeichen bestätigt, wenn ich sage :
J.P. hat geschrieben:
Daraus ergibt sich für mich der Eindruck, dass die Versicherung im Schadensfall - zumindest bei den von uns Quickly-Fahrern üblicherweise durchgeführten "Normal- und Spaß-Fahrten" - jede Menge Möglichkeiten hat, sich vor einer Schadensübernahme zu drücken; m.E. ist das ein ziemlich unsicherer "Versicherungsschutz" für uns als Otto-Normalverbraucher, die wir ja keine Händler oder Werkstatt sind.

Vor diesem Hintergrund wäre es also mehr als wichtig, in einem Schadensfall die durchgeführte Nutzung noch am Unfallort entsprechend "richtig" darzustellen und glaubhaft zu machen, am besten gleich mit einem Rechtsanwalt als "Souffleur" an der Seite; aber wer hat das dann schon !?

Also, dann bloß nichts "Falsches" sagen, d.h. aber, man sollte sich für einen solchen Fall (vorher) schon mal eine Argumentation überlegt haben ..... :roll:
Das beste wird wohl sein, wenn man bei Fahrten mit dem roten Kennzeichen einen "Blaumann" trägt und ölverschmierte Hände hat ?

Gruß - Jürgen

Nachtrag zum Roten Kennzeichen (Stand 31.12.2013) :

Frage :
Ich habe mehrere alte Mopeds (Oldtimer), besteht die Möglichkeit ein Rotes Mopedkennzeichen zu bekommen ?

Antwort :
Nein. - Rote Kennzeichen können nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gemäß § 28 Abs. 1 StVZO) oder als Kurzkennzeichen (gemäß § 28 Abs. 4 StVZO) ausgegeben werden.

Rote Kennzeichen werden von der KFZ-Zulassungsstelle zur wiederkehrenden Verwendung mit verschiedenen Fahrzeugen an Kfz-Hersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler ausgegeben. Eine Zuteilung erfolgt unbefristet, aber widerruflich oder von vornherein befristet. Für jedes Fahrzeug ist in einem besonderen Fahrzeugschein vor Antritt der ersten Fahrt die Bezeichnung des Fahrzeugs einzutragen. Eine Ausgabe von Roten Versicherungskennzeichen an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
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Zuletzt geändert von J.P. am 21.01.2014, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
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RolfD
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von RolfD »

Hallo Jürgen,
... in der Tat, ich nutze meine Mopeds wirklich in diesem Sinne, das kann ja durchaus mit Spass verbunden sein :wink: ,
und es sind auch ganz nette Alternativen für den (erweiterten) Spassbereich vorhanden......

Bild
Bild
Grüße
Rolf
J.P.

Spaßfahrten mit und ohne rotem Kennzeichen ...

Beitrag von J.P. »

Bild
RolfD hat geschrieben:
................................... und es sind auch ganz nette Alternativen für den (erweiterten) Spaßbereich vorhanden.

.....Bild
Hallo Rolf,

Deine Polizei-BMW gefällt mir sehr, obwohl ich ein bisschen bedauere, dass Du Dein "ziviles Pendant" deshalb verkauft hast. Aber Du weißt ja Deine schwarze R27 in guten 80-jährigen "Händen", das ist beruhigend; Dein "Oldi" ist nun bei einem wirklichen Oldi.. :)

Ich hatte noch ein größeres Foto von Deiner polizeilichen Neuerwerbung "liegen"; nachfolgend diese Schönheit also in voller Größe :

Bild
...........................................................................................................................................©-Foto: RolfD

Hier sind Die beiden noch gemeinsam auf einer Ausstellung zu sehen, die schwarze schon mit dem Verkaufsangebot auf der "Stirn":

Bild
...........................................................................................................................................©-Foto: RolfD

..................................Und hier mustert "Herrchen" kritisch seine(?) "Große" !?

Bild

Bild
..........................................................................................................................................©-Fotos: RolfD

..........................Hier ist zur Abwechslung mal meine "Große" (für Spaßfahrten) zu sehen ...... :)

Bild
.............................................................................................................................................©-Foto: J.P.

Gruß - Jürgen

P.S.
Meine "Kleine" schläft derweil ihren Mittagsschlaf ....... :lol:
.
Zuletzt geändert von J.P. am 19.03.2013, 06:15, insgesamt 2-mal geändert.
J.P.

Hauptsache, dem "Avatar" geht es gut ....... !

Beitrag von J.P. »

J.P. hat geschrieben:
P.S.
Meine "Kleine" schläft derweil ihren Mittagsschlaf ....... :lol:
Millimeterklaus hat geschrieben:
........................... das aber nur, nachdem der Butler zuvor den Futon fachgerecht im Halbschatten platzierte !
......Bild.......Was macht man nicht alles, damit es seinem "grafischen Stellvertreter" gut geht ................ :mrgreen:


......Gruß - Jürgen
.
timo
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von timo »

Hallo Quickly-Freunde,

ich habe ja schon länger nichts mehr geschrieben, aber dazu wollte ich doch etwas loswerden.

Wie einige vielleicht wissen bin ich erst 17 Jahre alt und die Allianz hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich mindestens 23 Jahre alt sein muss, um mit der Quickly zu fahren.

Das ganze ist auch nicht so tragisch, da ich meine Quickly nicht mehr täglich im Alltag bewege, sondern meistens nur noch aus Spaß über die Feldwege. Da ist ein Unfallrisiko sehr gering.

Gruß aus Kassel,

Timo
J.P.

Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von J.P. »

timo hat geschrieben:
Wie einige vielleicht wissen, bin ich erst 17 Jahre alt und die Allianz hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich mindestens 23 Jahre alt sein muss, um mit der Quickly zu fahren .....
Hallo Timo,

dass die Allianz-Versicherung Dich bei Abschluss des speziellen Oldtimermoped-Versicherungsvetrages nicht vorsorglich auf das Mindestalter des jeweiligen Fahrers von 23 Jahren hingewiesen hat, ist natürlich ein Versäumnis und bestätigt nur die von mir und auch von einigen anderen hier festgestellte Unkenntnis der Agenturen zu diesen besonderen, ermäßigten Verträgen.

Rein rechtlich ist aber nichts dagegen zu sagen, denn Du kannst ja diesen Vertrag für Dein Moped auch als 17 jähriger verbindlich abschließen, wenn Du mit Deinem Moped nur Fahrer mit 23 Jahren (und älter) fahren lassen willst; nur Du selber darfst damit nicht fahren und wenn doch, bist Du ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs !

Aber bevor Du nun hier - berechtigterweise - der Versicherung wegen schlechter Beratung Vorwürfe machst, musst Du Dir an die eigene Nase fassen, denn Du hast ja diesen Vertrag unterschrieben und da steht ganz klar drin, und zwar unmittelbar unter Deinen Adressdaten und Deinem Geburtsdatum:

.......................................Fahreralter: "Alle Fahrer sind mind. 23 Jahre alt (X)"

Und Du kannst ja Lesen und/oder solltest das zumindest tun, bevor Du am Ende auf Seite 2 unten so einen Vertrag unterschreibst !

Bild
Bild

Hake es unter 25,- € "Lehrgeld" ab und als Erkenntnis dafür, dass man schon das lesen sollte, was man am Ende unterschreibt ! :wink:

timo hat geschrieben:
Das Ganze ist auch nicht so tragisch, da ich meine Quickly nicht mehr täglich im Alltag bewege, sondern meistens nur noch aus Spaß über die Feldwege. Da ist ein Unfallrisiko sehr gering .......
Da schreibe ich mir hier im Forum nun über Seiten hinweg quasi "die Finger fusselig" und dann kommt so eine Aussage von Dir ! :roll:

Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt: Für tägliche Fahrten im Alltag ist dieser ermäßigte Oldtimervertrag sowieso nicht vorgesehen, denn dort steht ganz oben und ganz klar:

.............................Versicherungsumfang "(X) Oldtimer: Voraussetzung nur gelegentliche Nutzung"

Und auch die normalerweise mit diesen Verträgen erlaubten "Spaßfahrten" auf Feldwegen würde ich im konkreten Fall, nämlich als Fahrer mit nur 17 Jahren, tunlichst bleiben lassen, denn auch Feldwege sind "öffentlicher Verkehrsraum" und wenn die "Rennleitung" Dich dort - trotz vorhandenem grünen Kennzeichen - ohne einen für Dich gültigen Versicherungsschutz erwischt, bist Du "dran" !

Und wenn Dir dann dort tatsächlich - auch wider Erwarten - doch etwas passieren sollte, hast Du keinerlei Versicherungsschutz und musst für den Schaden bei anderen dann selber "gerade stehen", von den eventuell möglichen rechtlichen Folgen für Dich und Deinen Führerschein und den ggf. im Raume stehenden "Betrugsabsichten" mal ganz abgesehen !

Mach` also bitte nicht noch eine zweite Dummheit, nachdem Du eine schon gemacht hast ....... ! . :oops:

Gruß - Jürgen

P.S.
Wie wärs denn, wenn Du noch mal zur Allianz gehst und denen die Sache erklärst ?

Ich könnte mir vorstellen, dass die - angesichts ihrer offensichtlichen "Schlechtberatung" - Deinen Oldtimervertrag in einen normalen Moped-Vertrag umschreiben können, z.B. ab Anfang Mai, dann musst Du halt noch mal einen weiteren, zusätzlichen Betrag für die letzen 10 Monate Laufzeit "löhnen", aber die Dinge wären dann endlich "sauber" !

Im übrigen habe ich gerade festgestellt, dass dieser Versicherungsvertrag sowieso von Anfang an ungültig ist, falls Du ihn unterschrieben haben solltest, denn als 17-jähriger kannst Du einen solchen Vertrag garnicht rechtsverbindlich abschließen, sondern z.B. nur Dein Vater oder Deine Mutter für Dich als Erziehungsberechtigte mit ihrer Unterschrift ...... !!!!
.
Zuletzt geändert von J.P. am 21.01.2014, 09:45, insgesamt 6-mal geändert.
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Dirk2008
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von Dirk2008 »

Na, da bin ich aber mal gespannt ob der Versicherungsvertreter der das gesagt hat dir nicht eine teurere Versicherung anbieten wollte, weil er nichts mit der Oldtimer Versicherung verdient.
Gruß aus Schönwalde Glien, Dirk
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Martinhead
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von Martinhead »

Wenn das so ist, ist die WGV Versicherung mit 42,90€ günstiger als die Allianz.
Dann werden die einen Haufen Kunden verlieren!
Ich hoffe die überlegen sich das nochmal, 25,-€ war echt O.K. und die meisten Oldtimer-Mopeds sind ja nicht so viel unterwegs wie die China-Plastik-Roller. Also ich fahre nur wenn es trocken ist, und hoffe es bleibt die Fahrt über trocken!
Gruß Martin
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frischluftfan
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von frischluftfan »

Vielen Dank für die Infos!

Wünsche einen guten Start in die neue Saison!

Wolfgang
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Dirk2008
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von Dirk2008 »

Tja, dann wars das wohl mit der günstigen Oldtimer Versicherung.

So eine Steigerung hätte ich nicht erwartet. Schade. :(
Mal schauen ob sich noch eine Versicherung findet, die ähnliche Konditionen wie die Allianz hatte.

Danke für den Link, sonst hätte ich es nicht sofort geglaubt.
Gruß aus Schönwalde Glien, Dirk
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Martinhead
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Re: Versicherungskennzeichen

Beitrag von Martinhead »

Das mit dem "Wettbewerb" finde ich eine tolle Sache, gemeinsam sollte sich da doch was finden lassen.
Vielleicht ist aber auch ein Versicherungsmensch unter uns und kann bei seiner Gesellschaft was aushandeln! Vielleicht eine reine Quickly-Versicherung :D :!: Ich habe keinen Überblick, wieviele Quicklys wir hier sind, also ich hab zwei :?: Guido hat so 6-9 ( vielleicht könnte man die Versicherung auch auf Fahrzeuge ausweiten, die zumindest einen Quickly-Motor haben :wink: )
Oder eine Versicherung hier über den Shop? Ich weiß nicht ob soetwas geht, und klar, 25€ sind warscheinlich zu wenig, aber sicher könnte man bei der Menge was machen.
Schönen Sonntag noch,
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