webmaster hat geschrieben:
... Ein solcher Reifen führt strenggenommen und im Zweifelsfall zum Erlöschen der ABE .........
Grundsätzlich hat der Webmaster mit seinen Bedenken wohl Recht, und zwar wenn ein Unfall passiert, bei dem
nachweislich ein für dieses Moped nicht geeigneter Reifen die Ursache war - und damit verbunden - zu einem Versicherungsfall führt, weil Sach- oder/und Personenschaden entstanden ist und ggf. sogar zu einer Gerichtsverhandlung führt, in deren Verlauf durch Gutachten dieser Nachweis erbracht wird.
Ich habe deshalb noch einmal die ca. 3 Jahre alten Reifen meiner beiden Quickly-F überpüft und festgestellt, dass tatsächlich auf allen Reifen - neben der Firmen- und Größenbezeichnung - die Aufschrift "
Moped" steht !
Anders ist diese spezielle Reifengröße
heute in Deutschland allerdings auch nicht erhältlich !
Wenn ich dagegen in die beiden Original-ABEs (Nr. 3701a) schaue - erteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg am
10. Juli 1963 - kann ich unter Ziffer 6 "Räder und Bereifung" nur folgende Angaben nachlesen :
................6.
Räder und Bereifung :
...................a.) Größe der Bereifung vorn:
.......23 x 2,25
.............................................hinten:
......_23 x 2,50
...................b.) Felgengröße vorn:
.........._.....23 x 2
1/4
....................................hinten:
..........._....23 x 2
1/2
...................c.) Durchmesser des Hinterrades:
._620 mm
Weitere Angaben z.B. zum Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex - wie heute üblich und nach
ECE-R75 seit 1998 erstmalig vorgeschrieben bei
Krafträdern und Mopeds - finde ich in meinen Quickly-F ABEs aus dem Jahre 1963 nicht, die quasi "Bestandsschutz" haben und nach wie vor heute noch unverändert so gelten !
Bei meinem PKW und meinem Motorrad - beide neueren Datums und natürlich für weit höhere Geschwindigkeiten als 40 km/h zugelassen - finde ich dagegen entsprechende, sehr detaillierte Angaben !
Wenn ich also bei einer Quickly-S2 die in der seinerzeitigen ABE angegebene Reifengröße 25 x 2,25 montiere, sollte die dort gemachte Vorgabe eigentlich erfüllt sein, denn dass der Reifen die Bezeichnung "Moped" tragen und die damit
heute ggf. verbundenen Vorgaben erfüllen muss, steht dort explizit nicht und ist somit für mich als Nutzer nicht so ohne weiteres zu erkennen !
Und wenn ich mir mal so anschaue, wie sehr ein MTB-Reifen bei Wettbewerben heutzutage strapaziert wird - manchmal mit über 50 km/h "downhill" über Stock und Stein - und das aushält, dann sollte so ein Reifen wohl auch bei einer Quickly-S2 mit max. zulässigen 40 km/h auf normalen Straßen "halten", den richtigen Luftdruck immer vorausgesetzt !?
Die Verantwortung für den technisch einwandfreien Zustand meines Mopeds trage ich sowieso in jedem Fall !
Gruß - Jürgen