Hallo,
habe eine Frage, was muss ich beim Versicherungsschein
beim Quickly( N; 1.4 PS)ankreuzen??
Moped mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Moped mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
Moped mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
Das Problem ist, dass das Quickly ja laut damaliger Klasse in der Kategorie 40 km/h war. Aber die gibt es auf dem Versicherungsschein nicht!!! Muss ich dann den Wert ankreuzen zu dem die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit am ehesten passt??
Quickly_62
Frage zum Versicherungsschein
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Re: Frage zum Versicherungsschein
Nicht die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit, sondern den Wert ankreuzen, mit dem die amtlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit mindestens abgedeckt ist !!Quickly_62 hat geschrieben:
Muss ich dann den Wert ankreuzen, zu dem die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit am ehesten passt .... ??
Mit dem Ankreuzen von 45 km/h ist die laut damaliger - und bis heute gültiger - Quickly-Betriebserlaubnis (ABE) zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h voll abgedeckt, d.h. das Ankreuzen von 50 oder 60 km/h würde unnötigerweise nur zu eventuell höheren Versicherungskosten führen, und zwar ohne dadurch diese Geschwindigkeiten offiziell/rechtlich für die Quickly genehmigt zu bekommen, auch wenn diese Geschwindigkeiten mit der seinerzeit genehmigten technischen Originalausführung im Einzelfall tatsächlich möglich sein sollten, z.B. bedingt durch Serienstreuung, zulässige Toleranzen oder günstige Bedingungen*).
Laut ABE sind für die Quickly offiziell eben "nur" 40 km/h zugelassen worden, und die sind mit einem Versicherungsschein mit 45 km/h komplett abgedeckt und versichert !
Warum sollte man dann - ohne tatsächlichen Gegenwert - ggf. mehr bezahlen ?
Jürgen
*) Fährt meine serienmäßig, also lt. ABE ausgestattete Quickly im Einzelfall mal schneller als 45 km/h - z.B. bergab oder mit Rückenwind oder einfach, weil sie "nach oben hin streut" - bin ich mit der 45 km/h-Versicherungspolice trotzdem voll versichert, wenn ich technisch an der Quickly nichts verändert habe, die ABE also gültig ist !