1/12er Vergaser legal?

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Tabaluga333
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1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Tabaluga333 »

Hallo zusammen,

ich habe hier schon zahlreiche interessante Beiträge zu Vergasern gelesen. Dabei habe ich jedoch keine eindeutigen Aussagen zur Legalität gefunden.

Meine Quickly hat ursprünglich einen 1/9er Vergaser. Es wird für einen guten, kräftigen Lauf häufig ein 1/12er empfohlen. Habe jetzt gesehen, dass es den für ca. 90 Euro bei Krippl gibt. Ist dieser denn zulässig, weil er bei späteren Modellen verbaut war? Oder kann es da Ärger geben?

In den Audi Tradition Papieren steht "Bing-Vergaser". Der Typ wird nicht genannt. Der 12er Nachbauvergaser ist natürlich kein originaler Bing-Vergaser. Ist er trotzdem legal?

Bei meiner Recherche bin ich auch auf Anbieter gestoßen, die umgebaute 1/15er oder 1/14er Bing Vergaser anbieten. Diese wären zwar original Bing, aber somit automatisch legal?

Da die Quickly schon mit dem 1/9er häufig mehr als 40km/h erreicht, wäre eine Polizeikontrolle auf einem Prüfstand ja auch nicht wirklich aussagekräftig.

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG Tom
Quickly2G
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Quickly2G »

Warum sollte man dich auf den Prüfstand bitten, wenn du dich völlig im Rahmen der Betriebserlaubnis bewegst?
Tabaluga333
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Tabaluga333 »

Das war ja gerade meine Frage. Bewege ich mich mit einem 1/12er Nachbauvergaser von Krippl oder mit einem 1/14er oder 1/15er Bing-Vergaser im Rahmen der Betriebserlaubnis?
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Dirk2008
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Dirk2008 »

Also meine Quickly fährt mit dem 1/12er Vergaser nicht wirklich schneller (GPS max 51 Kmh), aber hat einen deutlich besseren Anzug.
Gruß aus Schönwalde Glien, Dirk
Meine Quickly Bj 1955 Rahmennummer 258.XXX, Motor 558.XXX

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Quickly2G
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Quickly2G »

Also in meiner (Audi Tradition) Betriebserlaubnis steht auf Seite drei:

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird.
2. ...
3....

Veränderst du die Fahrzeugart mit einem 12er Vergaser, mit denen über zwei drittel der Quicklys ausgerüstet wurden? Ich denke nicht.
Sie fährt nicht schneller, Pedalen bleiben auch dran, also so what?
SD516
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von SD516 »

Das kommt auf das Quickly-Modell an.
Ist es ein Modell, dessen ABE den 9mm -Vergaser enthält und nicht den 12mm-Vergaser
darfst es nicht mit dem 12mm-Vergaser betreiben. Verständlich?
Meine N hat eine ABE mit 9mm-Vergaser und läuft trotzdem mit 12mm-Vergaser.
Erstaunlich, oder?
Quickly2G
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von Quickly2G »

Wo steht denn, dass man die Quickly nicht mit 12er betreiben darf, oder dass dann die Betriebserlaubnis erlischt?
Da steht nur, wann sie erlischt ( siehe oben) und das tut sie nicht mit 12er Vergaser
SD516
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Re: 1/12er Vergaser legal?

Beitrag von SD516 »

Also ich muß mich selbst korrigieren, in den ABEs von NSU steht,
soweit ich sie mir im I-Net angesehen habe, keine Vergaserbezeichnung
sondern max. "Firma Hintermair...".

Der Punkt ist aber, daß in der ABE, welche der Firma NSU z.B unter der Nummer 1159
erteilt wurde, der Motor incl. aller Anbauteile beschrieben ist. Das ist der sogenannte Beschreibungsbogen.
Da stehen alle Typbezeichnungen und Maße drin. Dadurch ist der Motortyp beschrieben.
Und nur in diesem Zustand ist die ABE für das jeweilige Fahrzeug gültig. Entspricht das Fahrzeug nicht
dem genehmigten Typ gilt die ABE nicht für dieses Fahrzeug. Wenn also im Beschreibungsbogen
Vergaser 1/9... steht und ein 1/12... ist verbaut gilt die ABE nicht für dieses Fahrzeug.
Besonders empfindlich ist man da bei allen Änderungen die Geräusch, Drehmoment / Leistung und
heutzutage das Abgasverhalten verändern.
Und der Vergaser 1/12... wird von uns ja verbaut um das Drehmoment zu steigern. (Von mir auch.)
Möchte man nun legal den 1/12... verbauen muß man streng genommen das Fahrzeug einem amtlich
anerkannten Sachverständigen vorführen und ein Gutachten über die Änderung erstellen lassen.
Auf Basis dieses Gutachtens wird dann die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen und dann ist
die Betriebserlaubnis wieder in Kraft.
Letztendlich entscheidet jeder für sich welchen Weg er geht. ;-)))
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