Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

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Doppelkerz
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Doppelkerz »

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MFG Ralf
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Solidworker
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Solidworker »

Hallo Klaus,

klasse Bericht, hab' ich mit Wonne gelesen. Vielen Dank fürs Verfassen.
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Doppelkerz
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Doppelkerz »

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Effchen
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Effchen »

Hallo Klaus,
wunderschön erzählt, danke, und mit glücklichem Ausgang, ich freue mich mit Dir!
Und dass die Polizei Dich hat einfach ziehen lassen, belegt den Wandel der Zeit: Vor ein paar Jahrzehnten war die Polizei der natürliche Feind, sobald man auf 2 Rädern unterwegs war. Heute ist das ungleich gelassener, vielleicht auch, weil wir selbst keine pubertierenden Bastler mehr sind man sich wechselseitig mit mehr Respekt begegnet.

Was Du sicher weißt: Die 1,4 PS-Quicklys stammen aus einer Zeit, als ein Moped per Definition ein Gewicht vom 30 kg plus 10 % Toleranz haben durfte.
Irgendeine Höchstgeschwindigkeit war seitens des Gesetzgebers nicht festgelegt, die 40 km/h-Begrenzung kam erst 1955 oder 1956, das weiß ich nicht genau.
Weshalb in der Betriebserlaubnis früher Quicklys auch keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist - und Du damit so schnell fahren darfst, wie sie im Serienzustand kann.


So oder so: Freuen wir uns darüber, nicht zu den missgünstigen Mitbürgern zu gehören, die denunzieren und anzeigen, was auch immer deren Beweggründe sein mögen.

Herzliche Grüße
Dieter
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Effchen
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Effchen »

Effchen hat geschrieben:Die 1,4 PS-Quicklys stammen aus einer Zeit, als ein Moped per Definition ein Gewicht vom 30 kg plus 10 % Toleranz haben durfte.
Irgendeine Höchstgeschwindigkeit war seitens des Gesetzgebers nicht festgelegt,
...siehe auch:
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/text. ... 2&nohist=1
§67a, Absatz 3

In diesem Zusammenhang: Hat jemand mal leihweise, gern gegen ein Pfand, eine originale Betriebserlaubnis einer Ur-Quickly?

Beste Grüße
Dieter
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frischluftfan
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von frischluftfan »

Hallo Klaus,

sehr netter Bericht, und dazu auch noch mit glücklichem Ausgang :!:

In deinem letzten Beitrag hast du mir "die Worte aus dem Mund" genommen.

Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.

Gute Fahrt weiterhin, auch allen anderen Quickly Begeisterten!

Wolfgang
QuickNick
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von QuickNick »

Hallo Klaus,

lustige Geschichte, es ist schon erstaunlich, was manche Leute so als Hobby haben. (ich meine damit natürlich den Audi-Fahrer).
Was mir in den letzten Jahren auch aufgefallen ist; sowohl TÜV-Personal als auch die Rennleitung ist nicht mehr so pingelig wie früher. Obs an allgemeinem Gesinnungswandel (weg von Korinthenkackerei hin zu Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen), oder an meinen ergrauten Schläfen (bzw.80% der verbliebenen Haarpracht) liegt, ich weiß es nicht.

Jedenfalls gut, das du sauber aus der Sache rausgekommen bist.
Ich denke jedoch, wenn es mal einen Unfall gibt, könnte es gut sein -falls ein Verdacht besteht- das das Quickly von einem "Sachverständigen" ziemlich genau untersucht wird.

Immer gute Fahrt
Gruß
Nick
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Effchen
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Effchen »

Millimeterklaus hat geschrieben: ...das wollte ich dann doch genauer wissen, der Text lässt sich leider nicht kopieren, aber die entscheidende Einschränkung (§67a/Fahrrad mit Hilfsmotor) lautet:
"...Hinsichtlich des Motors und seiner dazugehörigen Teile gelten die Vorschriften der allgemeinen Bertiebserlaubnis.....(vom Hersteller)"
besagt also, wenn in der Betriebserlaubnis eine Höchstgeschwindigkeit angegeben wird, ist diese auch maßgebend.
Gruß Klaus

Hallo Klaus,
das stimmt wohl, so dass es schön wäre, Einblick in die vollständige Betriebserlaubnis zu nehmen.
Und wenn da eine Höchstgeschwindigkeit drin steht - wie hoch mag diese sein?

In einem anderen Fall weiß ich, dass keine Höchstgeschwindigkeit erwähnt ist: Ich habe noch ein zerlegtes Achilles-Moped von 1954, für das es als Gesamtfahrzeug keine Betriebserlaubnis gibt, das war damals nicht nötig, ein Indiz dafür ist das fehlen jeglichen Typenschilds am Rahmen.
Stattdessen gibt es einen Typenschein für den Sachs-Einbaumotor, das reichte aus. Und in diesem Typenschein ist auch keine Höchstgeschwindigkeit vermerkt - wie auch, da die Fa. Sachs nicht wissen kann, in welchem Umfeld ihr Produkt eingesetzt wird. Und eine Begrenzung auf 40 km/h liess noch auf sich warten.

Klarheit die Quickly betreffend werden wir wohl erst bekommen, wenn es gelingt, die Betriebserlaubnis der Ur-Quickly aufzutreiben.

Beste Grüße
Dieter
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Doppelkerz
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Doppelkerz »

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Solidworker
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Solidworker »

... wenn es gelingt, die Betriebserlaubnis der Ur-Quickly aufzutreiben.
Wo findet man (fast) alle Quickly-Dokumentationen? Beim Guido:
Auf seiner Seite www.quickly-treiber.de > Quickly Service > Quickly Broschüren > Quickly Original-Typenschein...

Gruß Dieter
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EZPH4R
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von EZPH4R »

Hallo,

amüsante Story! :D

Darf ich fragen, was du alles verändert hast? Sind die Steuerzeiten bekannt?

Würde auch gerne etwas flotter unterwegs sein! :)

Schönen Abend noch

Marco
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Doppelkerz
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von Doppelkerz »

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EZPH4R
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Re: nicht schneller als die Polizei erlaubt

Beitrag von EZPH4R »

Sehr schade, aber die Bilder kannst du mir nicht trotzdem zukommen lassen? *liebschau :D :D

Oder hat die Bilder noch jemand und würde sie mir zukommen lassen? Von mir aus auch für eine kleine Spende! :wink:

Finde ich sehr schade, da es bei der Quickly nicht so einfach ist wie bei anderen! :(

Schönen Sonntag euch noch!

Marco
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