Dann fahrt ihr also so richtig nach "AlterVäterSitte", auch mit Knickbocker und so ..... duckundweg .
Aber mal ehrlich, was besser aussieht da kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein.
Aber in Punkto Sicherheit ist so ne Halbschale doch meilenweit von einen moderen Helm entfernt!
Fahren ohne führerschein
- Guido G
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Gruß Guido G
Ich fahre jetzt nun achtgleisig, 3x N (53,54,55) + T (59)BW + S-Beachcruiser (60) + Vittoria Gran Lusso (56) + Con Quickly Tipo Donna (56) + Quick50 (63)
Besucht mich auch auf: http://www.quickly-treiber.de
Ich fahre jetzt nun achtgleisig, 3x N (53,54,55) + T (59)BW + S-Beachcruiser (60) + Vittoria Gran Lusso (56) + Con Quickly Tipo Donna (56) + Quick50 (63)
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- Quickly-Freak
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Auch ich fahre gerne mit der Halbschale wenn ich mit der Quickly
unterwegs bin. Einfach weil das Fahrgefühl dem ohne Helm noch
am nächsten kommt. Wie andere hier schreiben ist das nämlich
wirklich eine sehr intensive Art des fahrens. Gerade die äusseren
Eindrücke der Landschaft durch die ich fahre bekomme ich so ganz
besonders direkt mit. Darauf möchte ich einfach nicht verzichten.
Klar ist es gefährlicher wie mit nem modernen Helm, das muß jeder
für sich selbst entscheiden wieviel Risiko er eingehen will.
Der Gesichtsbereich ist halt nicht geschützt und gerade auf relativ
stark befahrenen Landstraßen wird man dauernd von Autos in
riskant knapper Weise überholt, da ist es mir natürlich auch
nicht so wohl. Aber ich benutze auf Landstraßen immer die Radwege,
falls vorhanden, damit kann ich das Risiko schon sehr minimieren.
In der Stadt ist das Risiko dagegen auch nicht viel größer wie ein
helmloser Radfahrer. Abgesehen davon finde ich die Optik einer
klassischen Halbschale einfach stimmig zur Quickly.
Und wenn man von einem Bus überfahren wird hilft einem auch der
beste Helm nix mehr.
Halbschale rules!
LG,
Ölsau
unterwegs bin. Einfach weil das Fahrgefühl dem ohne Helm noch
am nächsten kommt. Wie andere hier schreiben ist das nämlich
wirklich eine sehr intensive Art des fahrens. Gerade die äusseren
Eindrücke der Landschaft durch die ich fahre bekomme ich so ganz
besonders direkt mit. Darauf möchte ich einfach nicht verzichten.
Klar ist es gefährlicher wie mit nem modernen Helm, das muß jeder
für sich selbst entscheiden wieviel Risiko er eingehen will.
Der Gesichtsbereich ist halt nicht geschützt und gerade auf relativ
stark befahrenen Landstraßen wird man dauernd von Autos in
riskant knapper Weise überholt, da ist es mir natürlich auch
nicht so wohl. Aber ich benutze auf Landstraßen immer die Radwege,
falls vorhanden, damit kann ich das Risiko schon sehr minimieren.
In der Stadt ist das Risiko dagegen auch nicht viel größer wie ein
helmloser Radfahrer. Abgesehen davon finde ich die Optik einer
klassischen Halbschale einfach stimmig zur Quickly.
Und wenn man von einem Bus überfahren wird hilft einem auch der
beste Helm nix mehr.
Halbschale rules!
LG,
Ölsau
hier nochmal der Vollständigkeit halber.....
1:"Die nach Artikel 1 des Ãœbereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.FAZIT:
Bis zum heutigen Tag dürfen Schutzhelme verwendet werden, die abweichend von der StVO nicht amtlich genehmigt sind. Amtlich genehmigte Schutzhelme müssen also getragen werden, ebenso können aber auch Helme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
1:"Die nach Artikel 1 des Ãœbereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.FAZIT:
Bis zum heutigen Tag dürfen Schutzhelme verwendet werden, die abweichend von der StVO nicht amtlich genehmigt sind. Amtlich genehmigte Schutzhelme müssen also getragen werden, ebenso können aber auch Helme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
der witz ist, dass das die polizisten selbst meistens gar nicht wissen.ferristara hat geschrieben:denn, erstens ist die ECE-Regelung bis auf weiteres durch eine zusätzl. Verordnung aufgehoben worden
wirklich wichtig ist, nach meinen erfahrungen, ein augenschutz. fahre nie ohne augenschutz - auch nicht quickly.
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